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Außerordentl. Wirtschaftshilfe für November

Betrifft: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November



die Entscheidungen in Zusammenhang mit der Eindämmung der Pandemie inklusive Maskenpflicht, Reiseverbote oder Schul-, Hotel-, Restaurant- und Sportstättenschließungen treffen in der föderalistischen Bundesrepublik Deutschland nicht die Bundeskanzlerin oder der Deutsche Bundestag, sondern die Regierungen unserer Bundesländer. Bei uns in Baden-Württemberg ist dies Ministerpräsident Kretschmann mit seinen Ministern.

Am Mittwoch haben sich deshalb die Ministerpräsidenten, in deren Verantwortung die jeweiligen Corona-Verordnungen liegen, auf Vermittlung der Bundeskanzlerin getroffen, um weitgehend einheitliche Regelungen im gesamten Bundesgebiet festzulegen.

Den Beschluss vom Mittwoch können Sie hier https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/videokonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-28-oktober-2020-1805248 einsehen. Nun wird das Land Baden-Württemberg diese Vereinbarungen in der landeseigenen Corona-Verordnung niederschreiben. Diese, immer weiter aktualisierte Verordnung, können Sie hier https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/  einsehen.

 

Ich halte nicht alle Beschlüsse der Ministerpräsidenten für notwendig, aber jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Bundesregierung die Branchen im November 2020 entschädigt, welche von dem „kleinen Lockdown“ besonders betroffen sind.

Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind nun das Gebot der Stunde und dies gilt selbstverständlich auch für die betroffene Wirtschaft. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser ernsten Lage nicht allein, sondern stehen fest an ihrer Seite: Wir verlängern und verbessern die Hilfsangebote des Bundes und richten überdies ein neues zusätzliches Hilfsinstrument für die von Schließungen betroffenen Branchen ein, die Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes.

Wir müssen alles tun, um die Substanz unserer Wirtschaft und unserer Lebenskultur zu erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können.

Die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro haben und kann aus den bestehenden Mitteln, die für Corona-Hilfsprogramme vorgesehen sind, finanziert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist beziehungsweise wird.

 

Das ist geplant

 

Auch wenn es noch keine abschließende Regelung gibt, möchte ich Ihnen kurz vor dem Wochenende noch mitteilen, was für den Monat November geplant ist.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, werden diese Kosten über den Umsatz errechnet. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zu Grunde legen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschalisiert. Dabei gibt das Beihilferecht der europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.

Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Ein Beispiel:

Eine Gaststätte hatte im November 2019 Umsätze in Höhe von 
100.000 Euro und muss nun im November 2020 schließen. Der Erstattungsbetrag liegt also bei rund 75.000 Euro (75% des Umsatzes), abzüglich sonstiger Hilfen. Wenn die Beschäftigten während der Zeit der Schließung in Kurzarbeit sind und das Unternehmen durch das Kurzarbeitergeld in Höhe von 25.000 Euro für den Monat unterstützt wird, würde dieser Betrag verrechnet und es würden dementsprechend 50.000 Euro außerordentliche Wirtschaftshilfe ausbezahlt.

 

Auch junge Unternehmen werden unterstützt: Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. 

Wir wollen, dass die Leistungen schnell ausgezahlt werden können. Deshalb soll die Auszahlung durch die Länder nach einem vereinfachten Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe  https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html erfolgen. Da die technische Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft. Wir werden auch die übrigen Corona-Hilfen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verlängern und die Konditionen verbessern, denn es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbstständigen. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe weiterentwickelt.

Außerdem wird der KfW-Schnellkredit künftig auch für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten geöffnet. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro und ist abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

 

Ob der Umsatz eines Unternehmens oder eines Selbstständigen die richtige Bezugsgröße für die Hilfszahlungen im November ist, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen, aber eins ist klar: Wenn der Staat Unternehmen und Selbstständigen die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit untersagt, müssen hierfür Ausgleichszahlungen erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich in schweren Zeiten auf die Politik verlassen können.

 

Bitte passen Sie alle gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

 

 

Christian Freiherr von Stetten MdB

 

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