Aktuelles

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Bekämpfung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie

Stetten-Mail 10/2020

Sehr geehrte CDU-Mitglieder, sehr geehrte Mitbürger,

in dieser letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der sogenannten parlamentarischen Sommerpause haben wir uns insbesondere nochmals intensiv mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschäftigt.

Nachtragshaushalt beschlossen

 Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 wird die Nettokreditaufnahme des Bundes in diesem Jahr auf rund 217,8 Mrd. Euro steigen. Das ist in ihrer Höhe eine nie dagewesene Neuverschuldung, die selbst die bisherige Rekord-Neuverschuldung des Bundes von 44 Mrd. Euro im Jahr 2010 während der Finanzkrise um ein Vielfaches übersteigt.

Ich teile die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um diese enorme Verschuldung. Ich bin nicht glücklich darüber und hätte gerne darauf verzichtet. 

Wir sind aber mit der Covid19-Pandemie in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Wirtschaftsleistung wird um mindestens 6,3 Prozent gegenüber 2019 zurückgehen. Die Exporte sind im April um rund 30 Prozent gegenüber dem Vormonat eingebrochen. Insgesamt haben in der Corona-Krise die Unternehmen für mehr als 12 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Schon im April empfingen fast 7 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld. 

Die Arbeitslosigkeit könnte bald die 3-Millionen-Grenze überschreiten, im Juni lag sie bei fast 2,9 Millionen.

Viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind von Existenzängsten betroffen.

All dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Die Steuereinnahmen des Bundes werden dieses Jahr voraussichtlich bei rund 264 Mrd. Euro liegen. Zum Vergleich: im letzten Jahr betrugen sie noch 329 Mrd. Euro. Das ist ein Einbruch um rund 65 Mrd. Euro.

Für das Gesundheitssystem haben wir zur Eindämmung der Corona-Pandemie rund 20 Mrd. Euro zusätzlich mobilisiert.

Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sowie die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und andere Sozialausgaben sind enorm angestiegen.

Wir haben für die bedrohten Unternehmen, Freiberufler und Selbstständigen ein umfangreiches Soforthilfeprogramm aufgelegt, um sie über die Krise zu bringen und vor der Insolvenz zu schützen. 

Diese enormen Mindereinnahmen und Mehrausgaben kann der Bund nicht auf der Ausgabeseite einsparen.

Wir müssen in einer solchen Krise auf das Instrument der Verschuldung zurückgreifen, weil jedes Hinterhersparen ökonomisch die Krise weiter verschärfen würde. Rund die Hälfte des ursprünglichen Bundeshaushalts von rund 360 Mrd. Euro geht ohnehin in die soziale Sicherung, davon über 100 Mrd. Euro in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Trotz anderslautender Behauptungen gibt der Bundeshaushalt kein Kürzungspotenzial her, das die enormen Belastungen aus der Krise ausgleichen könnte. 

Am 3. Juni 2020 hat die Koalition das Konjunkturpaket beschlossen, um nach den Lockerungen möglichst schnell und zielgenau die Wirtschaft wiederzubeleben und die Kaufkraft zu stimulieren. 

Dieses Konjunkturpaket wird mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 nunmehr haushalterisch umgesetzt.

Wir haben im Parlament gegenüber dem Regierungsentwurf zum Zweiten Nachtragshaushalt eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen. Die Nettokreditaufnahme wird von 62,5 Mrd. Euro auf rund 61,8 Mrd. Euro abgesenkt. Die Gesamt-Neuverschuldung 2020 sinkt damit von 218,5 Mrd. Euro auf 217,8 Mrd. Euro.

Die wichtigsten Änderungen, die wir im Bundestag am 2. Juli 2020 vorgenommen haben, betreffen die folgenden Bereiche:

Sport, Kultur:

·        Wir stellen 200 Mio. Euro als Corona-Überbrückungshilfe für Profi-sportvereine zur Verfügung. Zielgruppe sind Vereine und Unternehmen im (semi- )professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga (Männer und Frauen) und im Fußball auch der 3. Liga (Männer), darunter olympische und paralympische Individual- und Mann- schaftssportarten (Basketball, Handball, Volley-ball, Eishockey sowie weitere Einzelsportarten). Ausgenommen ist der Männer-fußball der 1. und 2. Bundesliga. 

·          Wir erhöhen die Programmmittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend & Kultur um 600 Mio. Euro, darunter 5 Mio. Euro Baransatz für 2020 und 595 Mio. Verpflichtungsermächtigungen (VE).

Altersgerechtes Wohnen

·           Wir stocken die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ um 50 Mio. Euro auf, darunter 7,5 Mio. bar und 42,5 Mio. VE.

Digitale Transformation des Verlagswesens

·         Wir wollen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 220 Mio. Euro 
(20 Mio. bar und 200 Mio. VE) für den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland sowie die Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender leisten. Der bisher gesperrte Titel über 40 Mio. Euro für die Zusteller von Zeitungen und Anzeigenblätter im Einzelplan des BMAS entfällt.

Außeruniversitäre Forschung

·         Das Konjunkturpaket sieht Mittel im Umfang von 500 Mio. Euro für die außeruniversitäre Forschung vor. Davon werden 400 Mio. Euro dem Einzelplan des BMBF zugeordnet. Gegenüber dem Regierungs-entwurf wird im Haushaltsvermerk die Einschränkung auf Projekte mit Beginn bis zum 3. Juni 2020 gestrichen und die Förderung auf Zukunftsfelder der anwendungsorientierten Forschung ausgeweitet.

·           Die weiteren 100 Mio. Euro entfallen auf den Einzelplan des BMWi. Davon stehen 50 Mio. Euro für die Industrieforschung für Unternehmen und 50 Mio. Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für industriebezogene Forschungs-projekte zur Verfügung.

Behindertenhilfe

·           Wir gewähren 100 Mio. Euro als Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen, die von der Covid19-Pandemie besonders betroffen sind.

Verkehr

·         Für das Vorziehen von Straßen-Bauabschnitten (Bundesstraßen und Autobahnen) werden 680 Mio. Euro bereitgestellt.

·         Das Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe wird um 40 Mio. Euro aufgestockt.

·        170 Mio. Euro gewähren wir als Beihilfen für Vorhaltekosten für stillgelegte Reisebusse, die durch das Verbot von Reisebusreisen vom 16.03.2020 ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

·         Zur Kompensation von Einnahmeausfällen von Seelotsen infolge des Rückgangs der Seeverkehre werden vorübergehende Beihilfen in Höhe von 8 Mio. Euro bereitgestellt.

Kinder- und Jugendhilfe

·        Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter der internationaler Jugendaustausch, erhalten 100 Mio. Euro. 

Energie- und Klimafonds (EKF)

·           Zur Aufstockung des Park- und Grünflächenprogramms werden zusätzlich 100 Mio. Euro (20 Mio. Euro bar und 80 Mio. Euro VE) bereitgestellt.

Kohleausstieg/Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

·            Die finanziellen Zusagen des Bundes an die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen werden haushalterisch in zwei neuen Titel-gruppen in den Einzel-plänen 60 und 12 verbindlich und überprüfbar abgebildet. Damit entfällt die Notwendigkeit eines eigenen Sondervermögens.

Die Gesamtschuldenlast Deutschlands wird im Zuge der Covid19-Pandemie von bisher 60 Prozent der Wirtschaftsleistung auf voraussichtlich rund 77 Prozent steigen. Deutschland kann dies bewältigen, da wir dank der Leistung des ehemaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble den Bundeshaushalt nach der Finanzkrise konsolidiert haben und von 2014 bis 2019 hohe Überschüsse erwirtschaftet haben. Auch 2010 lag die Schuldenquote schon einmal bei rund 80 Prozent der Wirtschaftsleistung und konnte um über 20 Prozentpunkte zurückgeführt werden. Deutschland genießt an den Finanzmärkten höchstes Vertrauen, was sich im Best-Rating AAA und äußerst niedrigen, ja negativen Zinssätzen äußert. 

Dieser Konsolidierungsweg der letzten zehn Jahre ist unser Vorbild für die nächsten Jahre. Er gelang ohne Steuererhöhungen und Sonderabgaben und auch jetzt brauchen wir keinen Corona-Soli und keine Vermögensabgabe oder Reichensteuer. Entscheidend ist das Wirtschaftswachstum. Wenn viele Menschen in Arbeit sind und die Unternehmen gute Gewinne machen, werden die Steuereinnahmen automatisch steigen, insbesondere über die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Auf ein Wirtschafswachstum müssen wir alle Kraft verwenden. Gleichzeitig müssen wir auf der Ausgabeseite in den nächsten Jahren zurückhaltend sein. Wir werden die Ausgabezuwächse auf das Notwendigste beschränkt halten müssen. 

Auf diesem Weg können wir die Defizite in den nächsten Jahren wieder absenken und zum Pfad ausgeglichener Haushalte ohne neue Schulden zurückkehren.

 

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

 

Zur Ankurbelung der Wirtschaft haben wir am Montag im Plenum des Deutschen Bundestages weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen, welche wir bereits ebenfalls im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht haben.

 

Der Umsatzsteuersatz wurde von Mittwoch, dem 1. Juli, an bis zum 
31. Dezember 2020 von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % abgesenkt. Zusätzlich erhalten Familien einen Kindergeldbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet erhöht. Mit Bundeszuschuss wird zudem dafür gesorgt, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 unter 40 Prozent bleiben.

Der Bund investiert insgesamt 7 Milliarden Euro in Krankenhäuser und Gesundheitsämter. Zudem wird ein Programm zur inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte im Umfang von 1 Milliarde Euro aufgelegt. Außerdem wird eine nationale Reserve an Schutzausrüstung aufgebaut (1 Milliarde Euro).

 

Die Menschen in Deutschland können in der Breite von diesen Maßnahmen profitieren. Auch Unternehmen und Arbeitgeber werden entlastet, etwa mit der befristeten Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro oder über eine Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. 

 

Mit diesen und anderen Maßnahmen geben wir gezielte Impulse für die Wirtschaft, um so die Folgen der Corona-Krise rasch zu überwinden. 

 

Überbrückungshilfen für

kleine und mittelständische Betriebe

 

Einige Branchen sind von den Corona-bedingten Umsatzeinbußen besonders betroffen. Dies ist mir bewusst und deshalb bin ich froh, dass wir für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, im Rahmen eines Überbrückungshilfeprogramms für die Monate Juni bis August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mrd. Euro beschlossen haben.

 

Derzeit befindet sich dieses neue Programm, welches dem Gastgewerbe, den Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungsbranche, den Reisebüros und vielen weiteren besonders von der Corona-Pandemie betroffene Wirtschaftszweigen in unserer Region helfen wird, in der Ausarbeitung. Die Eckpunkte dazu können Sie hier einsehen.

 

Ich bin zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden nun bald mit dem Beantragungsprozess beginnen können. In den Bundesländern, die die Mittel des Bundes an die entsprechenden Unternehmen auszahlen, laufen bereits erste Testläufe um die eingesetzte Software auf Praxistauglichkeit zu überprüfen.

 

Ich habe in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche mit Vertretern der besonders betroffenen Branchen geführt und diese Eindrücke mit in die Verhandlungen genommen.

 

Ich habe mich auch sehr über die Begegnung mit vielen Schaustellern und Marktkaufleuten am Rande der heutigen Kundgebung am Brandenburger Tor gefreut.

Der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Andreas Pfeffer, hat mich gemeinsam mit dem ehemaligen Präsidenten Patrick Arens im Paul-Löbe-Haus besucht. Es war ein offener Austausch und wir haben schonungslos die derzeitigen Probleme der vielen Schausteller- und Marktkaufleute, auch in unserer Region, angesprochen.


Aktueller Stand

der bisherigen Hilfen für die Wirtschaft

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft sind derzeit überall zu spüren. Ob als betroffener Selbständiger und Unternehmer oder als Arbeitnehmer in den betroffenen Betrieben.

Insgesamt wurden bisher KfW-Hilfen mit einem Volumen von 

49,6 Millionen Euro beantragt. Von 68.642 eingereichten Anträgen wurden bisher 65.577 bewilligt. Das sind 33,4 Milliarden Euro an Corona-Hilfen für von der Pandemie gebeutelte Unternehmen. Eine stolze Summe also.

Kleinere Unternehmen bis 10 Beschäftigte und Selbstständige haben bisher 2,3 Millionen Anträge gestellt, wobei Soforthilfen in Höhe von 14,2 Milliarden Euro bewilligt wurden.

Es zeigt sich umso mehr, dass es richtig und wichtig war, von Anfang an neue Instrumentarien zu schaffen und bereits vorhandene weiterzuentwickeln, die die Wirtschaft unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern, um damit letztendlich die finanzielle Sicherheit vieler Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen können Sie hier einsehen. : https://www.christian-stetten.de/images/pdf/200630_Dashboard_Wirtschaft_BMWi_BMF.pdf 

 

Corona-Stabilisierungshilfe für das

Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Hotellerie- und Gastronomiebranche gehört ebenso zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen in Deutschland.

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen von kleinen Unternehmen haben der Bund und das Land daher bereits Soforthilfen gewährt. 

Bereits seit Mittwoch, dem 1. Juli, können Hoteliers und Gastronomen in Baden-Württemberg nun weitere Hilfen beantragen. 

 

Weitere Informationen zur Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gastgewerbe können Sie hier einsehen.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/ 

Das Antragsformular finden Sie hier : https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Foerderprogramme/Stabilisierungshilfe-HOGA__Antragsformular.pdf 

Ein Formular für die steuerberaterliche Bescheinigung finden Sie hier : https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Foerderprogramme/Stabilisierungshilfe-HOGA__Anlage_2_Steuerberaterliche_Bescheinigung.pdf 

Ihren Antrag können Sie hier hochladen und einreichen : https://www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de/Soforthilfe/einreichen 

Bitte achten Sie darauf, nur die offiziellen Formulare des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg zu verwenden. Diese habe ich Ihnen oben verlinkt. 

Letzte Sitzungswoche in Berlin vor der Sommerpause

Die vergangenen Wochen und Monate war für jeden von uns eine intensive Zeit. Die Gesellschaft und auch die Politik haben bewiesen,  dass unser Land handlungsfähig ist und dass unsere Gesellschaft, wenn es darauf ankommt, zusammensteht. Das hat mich beeindruckt.

Sicherlich wurden in diesen Zeiten auch Fehler gemacht. Die ein- oder andere Maßnahme war sicherlich überzogen, andere wurden zu zögerlich umgesetzt. Das dies so war, ist aufgrund des Entscheidungsdrucks in einer solch neuen und noch nie dagewesenen Situation sicherlich nur allzu normal.

Natürlich sind die Einschränkungen und die Verbote ein drastischer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen, aber in den vergangenen drei Monaten hat die Bundesregierung und die Landesregierungen mehr richtig gemacht als falsch.

Ich freue mich nun darauf in der parlamentarischen Sommerpause in unserer Region viele Termine nachholen zu können und mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen.

In den Zeiten von Corona wünscht man am besten allen eine gute Gesundheit. Aber gleichzeitig wünsche ich Ihnen auch viel Glück. 

Denn auf der Titanic waren alle gesund aber sie hatten eben wenig Glück!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Christian Freiherr von Stetten MdB

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