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Neue Ausgangsbeschränkung für SHA-Kreis !

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Bitte beachten :

AB HEUTE !   Aktuelles zu Corona für den Landkreis Schwäbisch Hall !

Landkreis erlässt nächtliche AusgangsbeschränkungenDer Landkreis Schwäbisch Hall hat gestern Nachmittag (DO),eine Allgemeinverfügung erlassen, derzufolge ab Freitag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gilt:

Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur mit einem trifftigen Grund erlaubt. Hintergrund ist, dass der Verwaltungsgerichtshof die bisher geltende landesweite Ausgangsbeschränkung gekippt hat.

Zulässig sind aber regionale Regelungen für Landkreise mit hohem Infektionsgeschehen. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von aktuell 77,7 liegen die Voraussetzungen im Landkreis Schwäbisch Hall vor. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 22. Februar befristet und gilt als aufgehoben, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt.

Die Regelung im Wortlaut findet ihr auf der Website des Landkreises und natürlich auch im Corona-Infobereich auf der städtischen Seite.

Bleibt gesund und passt aufeinander auf!

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