Aktuelles

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Zukunft unseres Landes

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Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Interessierte,

seit über einem Jahr befinden sich unser Land und unsere Gesellschaft aufgrund der Corona-Pandemie in einem Ausnahmezustand. 

Viele von uns, ob Großeltern, Eltern, Kinder, Angestellte, Arbeiter oder Selbständige spüren die Auswirkungen der Pandemie tagtäglich. Sei es aufgrund mentaler Belastungen durch die wenigen sozialen Kontakte, das zum Stillstand gekommene Vereinsleben, das Home-Schooling oder aufgrund finanzieller Einbußen durch geringere Gehälter, Löhne oder den Auftragsrückgang im Betrieb. Oder eben auch aufgrund den gesundheitlichen Auswirkungen, die das Virus anrichten kann.

Als Politiker, Unternehmer und Familienvater geht diese Zeit auch an mir nicht spurlos vorbei.

Nichtsdestotrotz ist das Licht am Ende des Tunnels bereits zu sehen. Trotz aller Verfehlungen und dem Missmanagement bei der Impfkampagne ist die Impfung gegen das Virus unsere „Eintrittskarte“ zurück in ein normales Leben.

Sicherlich wird es nicht einfach wieder so weiter gehen wie vor der Pandemie. Die Welt hat sich auch im vergangenen Jahr weiter gedreht und der Wandel und die Veränderung sind sowieso stetiger Begleiter unseres Lebens.

Kanzlerkandidatur von CDU und CSU

Weil dieser Wandel und all diese Veränderungsprozesse nach dem Ende der Pandemie auch politisch klug und verantwortungsvoll gestaltet werden müssen, haben wir uns neben vielen weiteren Themen in dieser Woche auch mit der Frage des Kanzlerkandidaten der Union für die kommende Bundestagswahl beschäftigt.

Diese ist eben keine rein personalpolitische Frage innerhalb der Parteien CDU und CSU. Die Frage des Unionskanzlerkandidaten wird, und das ist zu Recht unser politischer Anspruch, auch eine Richtungsentscheidung über die politische Zukunft unserer Landes und Europas nach der Pandemie sein.

Wir haben mit den beiden Parteivorsitzenden Armin Laschet und Dr. Markus Söder zwei Persönlichkeiten in unseren Reihen, welche beide gute Kanzlerkandidaten abgeben würden. Die Stimmung unter meinen Bundestagskolleginnen und -kollegen aber auch unter den vielen von Ihnen, die mich in dieser Woche telefonisch oder schriftlich kontaktiert haben, ist eindeutig.

Derjenige, der den größten Rückhalt in unserem Land genießt, sollte den Wahlkampf unserer Parteienfamilie anführen. Nach allen Befragungen, auch in unserer Region, ist dies der bayrische Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Natürlich können diese Umfragen im Herbst wieder vollkommen anders aussehen, aber auch ich habe mich für Markus Söder ausgesprochen. 

Am Dienstag haben wir in einer offenen Diskussion in der Fraktionssitzung gemeinsam mit den beiden Parteivorsitzenden debattiert. Dies wurde zum Teil kritisch von der Presse kommentiert. Ich sage Ihnen in diesem Zusammenhang ganz unmissverständlich, dass eine solche wichtige Entscheidung nicht nur in kleinen Kreisen besprochen werden darf. Die Bundestagsfraktion war hierfür der richtige Ort. Denn durch die 244 gewählten Bundestagsabgeordneten, überwiegend direkt in den Walkreisen gewählt, kann die Stimmung aus allen Landesteilen gut wiedergespiegelt werden. Zudem ist es der einzige Ort, an dem CDU und CSU parteiübergreifend vertreten sind.

Ich gehe davon aus, dass sich die beiden Parteivorsitzenden am Wochenende darauf verständigen, dass Markus Söder als Kanzlerkandidat die 299 Bundestagskandidatinnen und -kandidaten anführen wird.

Mein Interview am Dienstag im ZDF-Mittagsmagazin zur Kanzlerkandidatenfrage können Sie hier : https://www.youtube.com/watch?v=M0vS-rhkCMQ einsehen.

Verbesserung bei den Wirtschaftshilfen

Ich habe in den vergangenen Monaten, wie ich meine auch zu Recht, oftmals darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der dringend benötigten Hilfen für die von der Pandemie betroffenen Betriebe und Firmen schlicht zu lange dauert. 

Dies habe ich bereits im Dezember gegenüber den beteiligten Ministern Scholz und Altmaier offen angesprochen.

Inzwischen hat sich die Situation deutlich verbessert, das bestätigen mir auch die Rückmeldungen, die ich aus den Betrieben in unserer Region erhalte.

Zudem werden die Wirtschaftshilfen auch im laufenden Prozess weiter angepasst. 

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss (bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt, Antragstellung startet in den nächsten Tagen). 

Mit der Verbesserung der Überbrückungshilfe III helfen wir unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die weiter stark unter der Krise leiden (neben der Personalkostenpauschale gibt es für diese Branche zusätzlich 20 Prozent der Lohnsumme je Fördermonat - bis zu 2 Millionen Euro/Unternehmen; Veranstaltungs- und Kulturbetriebe können Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin angefallen sind, geltend machen; Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen erhöht, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden). 
 
Noch mehr junge Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III erhalten. Die Hilfe wurde auf Unternehmen erweitert, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Damit unterstützen wir Existenzgründer in breiterem Umfang, denn bisher waren nur Betriebe mit Gründungsdatum bis 30. April 2020 antragsberechtigt.
 
Die Härtefallhilfen, für die die Bundesregierung den Ländern 750 Millionen Euro und Hilfe bei der IT zur Verfügung stellt, liegen inzwischen in der Regie der Bundesländer. Sie können jetzt in eigener Entscheidungshoheit die Antragstellung starten und so Unternehmen helfen, die aus dem einen oder anderen Grund, nicht von den laufenden Unterstützungsprogrammen profitieren können und besondere Hilfe in der Coronakrise brauchen. Nordrhein-Westfalen, als Vorsitzland der Wirtschaftsministerkonferenz, übernimmt die weitere Koordinierung. 

Der Antrag auf Novemberhilfe kann noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann ebenfalls noch bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Alle Antworten auf Ihre Fragen zu den Hilfsprogrammen finden Sie hier. : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html 

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer

epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Dieses viel diskutierte Gesetzgebungsvorhaben wurde diese Woche im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun in den parlamentarischen Beratungen. Diese haben also erst begonnen und werden nun intensiv geführt.

Über die einzelnen, von der Bundesregierung angestrebten Gesetzesänderungen soll und muss auch intensiv beraten werden. Das ist bei derart tiefgreifenden Eingriffen in die Freiheit von uns Bürgerinnen und Bürgern auch zwingend notwendig.

Und natürlich sind die angedachten Maßnahmen und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein drastischer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen.

Ich möchte Ihnen ehrlich sagen, dass mir persönlich in den vergangenen Monaten auch zu wenig über klug durchdachte „Öffnungsperspektiven“ für Deutschland diskutiert wurde.

Wir brauchen im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren eine über das Parlament hinausgehende gesamtgesellschaftliche Debatte. Ich schätze es sehr, dass sich viele von Ihnen durch Zuschriften an mich an eben jener aktiv und konstruktiv beteiligen.

Ich werde die vielen Anregungen in die anstehenden Beratungen und die verschiedenen Gespräche im Rahmen der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages mitnehmen.

Corona-Pandemie in den Landkreisen 

Schwäbisch Hall und Hohenlohe

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat eine Seite mit aktuellen Informationen und Links eingerichtet, welche Sie hier einsehen können. Alle Informationen werden stetig aktualisiert.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

Christian Freiherr von Stetten MdB

 

 

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