Wahlregeln

Wahlregeln

Kumulieren / Kumulation

Kumulieren, auch Stimmenhäufung oder Häufeln genannt, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg ist Kumulieren möglich. Beim Wählen hat der Wähler zwei Möglichkeiten, seine 34 Stimmen für die Gemeinderatswahl und seine 10 Stimmen für die Kreistagswahl zu vergeben:

  1. Der Wähler kreuzt die Listen der CDU an, ohne seine Stimmen explizit bestimmten Kandidaten zu geben. Dann erhält jeder Kandidat auf den CDU-Listen eine Stimme. oder
  2. Der Wähler kann auch mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgeben. Dies nennt man kumulieren. Hierbei können jedem Kandidaten 1 bis 3 Stimmen gegeben werden, insgesamt maximal 34 Stimmen bei der Gemeinderats- und 10 Stimmen bei der Kreistagswahl.
Ihre Stimme für die CDU

Sie verschenken Stimmen, wenn Sie weniger als 34 Stimmen (Gemeinderatswahl) bzw. weniger als 10 Stimmen (Kreistagswahl) abgeben. Durch Abschaffung der unechten Teilortswahl haben die Teilorte keinen garantierten Sitz mehr. Das Wahlverfahren ist hierdurch einfacher, da Sie die Wohnorte der Kandidaten nicht mehr berücksichtigen müssen.

Schenken Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der CDU Ihr Vertrauen!

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