Presse

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Aktuelle Bestimmungen zu Corona

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Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mitbürger,

heute ( 06.05.2020) hat sich die Bundeskanzlerin erneut mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten, um über einen verantwortungsvollen Weg aus dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen „Lockdown“, der aufgrund der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen geboten war, zu entscheiden und um neue Konzepte zu besprechen und zu erarbeiten.

 

Der schnelle und starke Anstieg der Infektionszahlen Anfang März hat uns gezeigt, wie gefährlich und wie stark ansteckend das SARS-Cov2-Virus hat. Ich bin froh, dass wir in Deutschland darauf zeitnah und angemessen reagiert haben. Wir mussten Zeit gewinnen, um ausreichend Intensivbetten aufzubauen und Beatmungsgeräte anzuschaffen. Wir haben für unsere älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen und diejenigen mit einer Vorerkrankung eine ganz besondere Verantwortung. 
Unser Gesundheitssystem hat sich in den letzten Wochen als stabil und gut gerüstet erwiesen, um mit der Krise umzugehen und ich bedanke mich abermals bei allen Ärztinnen und Ärzten, beim medizinischen Personal und allen in der Pflege Beschäftigten für ihre hervorragende Arbeit und ihr Durchhaltevermögen. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie greifen, die Fallzahlen sind gesunken.

 

Nach den ersten Erfahrungen mit dieser neuen Pandemie, in deren Anfangsstadium wir uns immer noch befinden, muss man aber unumwunden feststellen: Die Politik, die Wissenschaft und die Gesellschaft haben allesamt im Ergebnis hervorragende Arbeit geleistet und durch angemessene Maßnahmen und Schritte dafür gesorgt, dass uns die erschreckenden Verhältnisse aus Italien, Großbritannien und den USA erspart geblieben sind. 

 

Dass dabei im Rückblick die eine oder andere Maßnahme  unverhältnismäßig erscheint oder der ein oder andere Virologe seine Aussagen im Laufe der Zeit revidieren musste, ist schlichtweg der Situation geschuldet. Nichtsdestotrotz stehen wir gemeinsam als Land im internationalen Vergleich gut da und sind gut gerüstet, um gemeinsam gegen die Pandemie anzukämpfen. Wichtig war es, alles dafür zu tun, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Das ist gelungen und darauf können wir mit aller Demut zu Recht stolz sein.

 

Aber jetzt ist es höchste Zeit, dass wir unter Wahrung der Hygienevorschriften die Menschen an ihre Arbeitsplätze zurückbringen und wieder Freizeitgestaltungen ermöglichen. 

 

Wir brauchen Lösungen, die eine Rückkehr in Richtung eines normalen Lebens unter den gebotenen und angemessenen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen zulassen.

 

Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die zukünftigen Maßnahmen viel mehr auf der lokalen Ebene gesteuert werden sollen. Mit Unterstützung des Bundes können die Länder und Kommunen ein differenziertes Vorgehen wagen. Der Föderalismus ist zwar oft hinderlich, kann aber in dieser Situation seine Stärke beweisen.

 

 

Ergebnisse der heutigen Beratungen der

Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder

 

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben gemeinsam mit Vertretern der Bundesregierung in einer Videokonferenz heute folgende Beschlüsse gefasst: 

 

-      Ein Mindestabstand von 1,5 m in der Öffentlichkeit bleibt weiterhin bestehen. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden.

-      Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb werden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentesBeschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird. Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassendunterbrochen werden konnten.

-      Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. Der Bund hat für die Entwicklung der entsprechenden App inzwischen entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen und den Einsatz dieser App durch Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ zu ermöglichen. Es gelten die europäischen und deutschen Datenschutzregeln. Bund und Länder werden dazu aufrufen.

 

-          Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen und Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schulbeförderung.

Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und Angebote weiter entwickelt werden.

-         Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 
27. April 2020 soll die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung für weitere Kinder ermöglicht werden. Ab dem 11. Mai kann die erwartete Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.

-      Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei soll vor allem berücksichtigt werden, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Patienten führen dürfen. Ein wiederkehrender Besuch soll dadurch ermöglicht werden, sofern es aktuell kein Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

-      Bund und Länder haben zur Unterstützung von Industrie und Mittelstand beschlossen, dass jedes Unternehmen für dieGewährleistung eines sicheren Arbeitens als auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. 

-      Alle Geschäfte können unter Auflagen zu Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl - sowohl Kunden als auch Personal - bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im Öffentlichen Personennahverkehr insgesamt zu begrenzen.

-      Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen wieder Einstieg in den Trainings und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.

-      Berufssportlerinnen und Berufssportler bedürfen hier einer gesonderten Beurteilung. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder halten die Fortsetzung des Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar. Die DFL legt hierfür die Spieldaten fest. Auch hier soll ein besonderes erarbeitetes Schutzkonzept sowie die Maßnahmen des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder berücksichtigt werden. Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweg. Im Falle eventuell notwendiger Tests für den Spielbetrieb ist sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden. Der DFB wird gebeten, für die anderen Ligen tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.

-      Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für touristische Nutzung(insbes. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen) mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Wirtschaftsministerkonferenz entscheiden.

-      Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.

-         Die Länder werden in eigener Verantwortung und im Hinblick auf die jeweiligen spezifischen Besonderheiten über eine schrittweise Öffnung folgender Bereiche selbst entscheiden:

Kontaktbeschränkungen, Vorlesungsbestrieb an Hochschulen, Kitaöffnungen, Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (Musikschulen, Volkshochschulen), Bars, Clubs, Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetik- und Tattoostudios, Massagenpraxen und ähnliche Einrichtungen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Sportbetrieb auf Indooranlagen sowie Schwimmhallen und Spaßbäder, Betreib von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport, kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen ohne Festcharakter, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen sowie Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen.

 

-      Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Konzerte und dergleichen bleiben untersagt. Dies wird aufgrund von Infektionsrisiken und der gegeben Unsicherheit im Infektionsgeschehen auch wohl bis zum 31. August 2020 so bleiben.

 

 

Lockerungen in Baden-Württemberg

 

Die Umsetzungen der Maßnahmen fallen in den Verantwortungsbereich der Länder, sodass das Land Baden-Württemberg in den nächsten Tagen entsprechende Konzepte präsentieren wird und auch seine Corona-Verordnung entsprechend anpassen wird.

 

Schon vor den Beratungen hat das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung erlassen, welche seit dem 4. Mai 2020 gilt. 

 

Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sind unter Auflagen wieder möglich. Die 800-Quadratmeterregelung im Einzelhandel entfällt und Geschäfte können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren und auch Friseurbetriebe und Fußpflegestudios können wieder öffnen. All dies gilt selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneauflagen.

 

Kitas bleiben weiterhin geschlossen, jedoch tritt eine erweiterte Notbetreuung in Kraft. Untersagt sind auch Großveranstaltungen bis mindestens 31. August. Unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter irgendwann stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. 

 

Die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner vonPflegeheimen entfallen, so dass die Heimbewohnerinnen und Bewohnerinnen wieder die Einrichtung auch ohne triftigen Grund verlassen können.

 

Spielplätze, Museen, Tierparks, Zoos und ähnliche Einrichten haben ab dem heutigen Mittwoch unter Auflagen wieder geöffnet.

Die Nase-Mund-Bedeckungspflicht in Bussen, Bahnen sowie an Bahn- und Bussteigen als auch in Läden und Einkaufszentren bleibt nach wie vor für Personen ab dem sechsten Lebensjahr bestehen.

 

Die komplette konsolidierte Fassung der siebenten Corona-Verordnung können Sie hier einsehen.

Die wesentlichen Änderungen, welche seit dem 4. Mai gelten, finden Siehier.

 

 

Ampelsystem für Baden-Württemberg

 

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird sich voraussichtlich für einen an ein Ampelsystem angelehnten Stufenplan für die angestrebten Lockerungen orientieren. Dieser sieht vor:

Ab Montag, dem 11. Mai (Stufe 1, hellgrün): 
Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll wieder erlaubt sein.
Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen dürfen. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Vor Pfingsten (Stufe 2, gelb): 
Die Außengastronomie soll ihre Pforten wieder öffnen dürfen. Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein, genauso wie der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Für Dauercamper werden Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet. Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen.

Vor Pfingsten (Stufe 3, gelb): 
In einer weiteren Stufe vor Pfingsten soll auch der Innenbereich von Speisewirtschaften geöffnet werden.
Kinderbetreuung soll dann gegebenenfalls schrittweise öffnen.

Ab Pfingsten (Stufe 4, orange):
Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen vorgesehen.

Derzeit noch nicht abschätzbar (Stufe 5, rot): 
In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr.
Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es noch Konzepte. In die Stufe 5 fällt auch das Prostitutionsgewerbe.

 

Was jetzt zu tun ist

 

Die COVID-19-Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen haben tiefgreifende Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen und den Arbeitsmarkt. Mit einem in der Geschichte der Bundesrepublik präzedenzlosen Paket von Maßnahmen setzten wir uns dafür ein, diese Folgen zu begrenzen.

Nachdem ja nun ein differenziertes Vorgehen bezüglich der Lockerungen in den einzelnen Ländern vereinbart wurde, geht es nun im Bund darum, den nächsten Schritt zu gehen, um unser Land insgesamt auch wirtschaftlich wieder auf Spur zu bekommen.

Wir müssen jetzt weitere Konzepte für die Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand und die zahlreichen dort Beschäftigten, erarbeiten.

Auch wenn die vielen Bereiche, die quasi vom Staat ein Berufsverbot erteilt bekommen haben, unter den gegebenen Abstands- und Hygieneregeln wieder in das Wirtschaftsleben zurückkehren können, ist auch klar, dass aufgrund der Auflagen die Umsätze vorerst nicht mehr so generiert werden können wie zuvor.

 

Wir arbeiten in Berlin an verschiedenen Lösungen, um diese Bereiche auch gezielt unterstützen können. Zudem gibt es viele Branchen, die auch in den nächsten Monaten nicht regulär Wirtschaften können.

 

Wir brauchen für beide Gruppen, zu denen die Hotellerie und Gastronomie, die Kulturwirtschaft, die Schausteller, die Busbranche, Veranstalter, die Reisebüros und viele weitere mehr zählen, zielgerichtete Lösungen und Perspektiven. Wir werden deshalb einen Stufenplan entwickeln, um gezielt auch über die KfW-Kredite und Soforthilfen hinaus diesen belastenden Branchen zu helfen. Ich setze mich mit aller Macht für die Interessen dieser mittelständischen Unternehmen und Betriebe ein. Sicherlich brauchen wir auch in unserem Land die großen Konzerne. Aber das Herz der Wirtschaft ist der deutsche Mittelstand, dem wir nun zielgerichtet unter die Arme greifen müssen.

 

Informationen der Landkreise

Schwäbisch Hall und Hohenlohe

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat eine Seite mit aktuellen Informationen und Links eingerichtet, welche Sie hier einsehen können. Alle Informationen werden stetig aktualisiert.

https://www.lrasha.de/index.php?id=953?&no_cache=1&publish %5bid%5d=1108908&publish%5bstart%5d= 

 

Allgemeine Informationen

 

Zu den Hilfen für Unternehmer und Selbständige finden Sie aktuelle und umfassende Informationen jederzeit auf der Corona-Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie auf der Homepage der Bundesregierungund der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html 

https://www.bundesregierung.de/breg-de 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ 

https://www.christian-stetten.de/ 

Eine fortlaufend aktualisierte Zusammenstellung meiner Newsletter zu den Corona-Hilfen, Sofortmaßnahmen und Ansprechpartnern können Sie jederzeit auf meiner Homepage einsehen. 

 

Bitte passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Christian Freiherr von Stetten MdB

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