Presse

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Umsetzung des Konjunkturpaketes

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Sehr geehrte CDU-Mitglieder, sehr geehrte Bürger,

diese Sitzungswoche des Deutschen Bundestages stand ganz im Zeichen der Umsetzung des Konjunkturpaketes.

Am Mittwoch diese Woche haben sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder in Berlin getroffen, um über Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu verhandeln.

Einige Branchen sind von den Umsatzeinbußen besonders betroffen. Dies ist mir bewusst und deshalb bin ich froh, dass wir für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, im Rahmen eines  Überbrückungshilfeprogramms für die Monate Juni bis August 2020 in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro beschlossen haben. Derzeit befindet sich dieses neue Programm, welches dem Gastgewerbe, den Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungsbranche, den Reisebüros und vielen weiteren besonders von der Corona-Pandemie betroffene Wirtschaftszweigen in unserer Region helfen wird, in der Ausarbeitung.

Die Eckpunkte dazu können Sie hier einsehen. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=12 

Das Verkehrsministerium hat gestern eine schon lange angekündigte Unterstützung von 170 Millionen Euro für Reisebusunternehmen beschlossen. Mit dem Programm werden die fortlaufenden fixen Vorhaltekosten finanziert, z.B. die Kosten laufender Fahrzeugfinanzierungen. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesverkehrsministeriums.

Die Details des Finanzierungsprogramms werden jetzt erarbeitet und ich bin zuversichtlich, dass unsere Reisebusunternehmer und 

-unternehmerinnen dadurch entlastet werden und die vielen Busreisenden unserer Region auch nach der Krise wieder mit ihren angestammten Veranstaltern zu Ausflügen, Urlauben und Vereinsfahrten aufbrechen können.

Es hat mich sehr gefreut, dass an der Sternfahrt der Reisebusunternehmen und den Kundgebungen der Reisebürobranche in Berlin diese Woche auch Vertreter aus unserem Wahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe dabei waren. Sehr gerne war ich vor Ort und habe auch meine persönliche Unterstützung zugesagt.

 

Weitere Beschlüsse des Konjunkturpaketes

Aufbauend auf die bisherigen Hilfsprogramme von Bund und Ländern zur Bewältigung der Krise setzt die Bundesregierung derzeit ein umfangreiches Paket an Maßnahmen aus dem Beschluss des Koalitionsausschuss „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ um.

Über die notwendige Mitwirkung der Länder im Rahmen der gesetzgeberischen Umsetzung hinaus vereinbarten diese am Mittwoch daher eine Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% und von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Zu Unterstützung der Familien wurde ein Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind festgesetzt, welcher mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet und nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Den pauschalierten hälftigen Ausgleich für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen durch den Bund werden die Länder so an die Kommunen weitergeben, dass alle Gebietskörperschaften orientiert an ihrem Ausfall davon profitieren. Die Länder werden die weitere Hälfte der Ausfälle mit eigenen Mitteln leisten.

Auch im Öffentlichen Personennahverkehr wird der Bund durch eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel von 2,5 Milliarden Euro finanzielle Unterstützung leisten, um Ausfälle aufzufangen und auszugleichen.

Das Ziel, bis 2030 mindestens eine Millionen Ladepunkte als Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufzubauen, wurde von Seiten des Bundes und der Länder bekräftigt. Die Länder unterstützen das Anliegen des Bundes, die Authentifizierungs- und Bezahlsysteme für Ladesäulen einheitlicher und verbraucherfreundlicher auszugestalten. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 mindestens 15.000 zusätzliche öffentliche Ladepunkte beisteuern.

Ein Sofortprogramm für den Digitalpakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro soll dringend benötigte einsatzbereite Endgeräte zum Ende der Sommerferien zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung wird aus dem Bundeshaushalt drei Mrd. Euro in einem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland investieren. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Regelungen des bereits vorhandenen Strukturfonds. Dabei soll auch der Bedeutung der Universitätsklinika für die Versorgung angemessen Rechnung getragen werden. 

Das komplette Portfolie der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 17. Juni können Sie hier einsehen.

Der Bundestag hat nun noch zwei Wochen Zeit, um vor der parlamentarischen Sommerpause die Beschlüsse des Konjunkturpaketes auf den Weg zu bringen. Das wird eine sportliche Aufgabe. In die zahlreichen Video- und Telefonkonferenzen werde ich auch die vielen Vorschläge, die mich aus unserer Region erreicht haben und erreichen, einbringen.

Wirtschaftszahlen in der Corona-Pandemie

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 63.455 Anträge auf die KfW-Hilfen eingereicht. 60.625 davon wurden mit einem Volumen von 31,1 Milliarden Euro bewilligt. Kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigten und Selbstständige haben bisher rund 2,3 Millionen Anträgen gestellt. Das hier bewilligte Volumen beträgt etwa 14,2 Milliarden Euro.

Alleine in unserem Wahlkreis Schwäbisch Hall - Hohenlohe wurden 

251 KFW-Anträge aus dem "Corona-Programm" mit einem Volumen von 105.956.000 Euro genehmigt. Das ist eine stolze Summe zum Erhalt der Unternehmen und Arbeitsplätze in unserer Heimat.

Weitere Informationen sowie einen aktuellen Stand der Umsetzung der Hilfs- und Unterstützungsprogramme für die deutsche Wirtschaft können Sie hier einsehen.

 

12 Millionen Euro vom Land für Sportvereine und Verbände

Das Kabinett der Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Montag, dem 16. Juni, ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg bewilligt. Mit diesem Programm unterstützt das Land Sportvereine und Sportfachverbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind. 11,635 Millionen Euro stellt das Land zu diesem Zweck zur Verfügung, von denen das Land 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Die restlichen Gelder werden durch Umschichtungen von Mitteln des Solidarpakts Sport III erbracht.

 

Die Inanspruchnahme der Mittel setzt dabei voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere die Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Wirtschaftsministeriums und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Sollte der Jahresabschluss wider Erwarten doch positiv ausfallen, ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses entsprechend zurückzuzahlen.

 

Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

 

Öffnung der Kindertageseinrichtungen,

Kindertagespflege und des Schulbetriebes

in Baden-Württemberg ab 29. Juni

 

Seit einigen Wochen können die Kindertageseinrichtungen wieder bis zu 50 Prozent der Kinder gleichzeitig betreuen. Auch die Kindertagespflege wurde geöffnet. Schulen blieben derweil ganz geschlossen und Schüler und Schülerinnen sowie deren Eltern mussten auf einen digitalen Unterricht, soweit verfügbar, und Home Schooling ausweichen.

Der Ministerrat hat am vergangenen Mittwoch die erforderliche Änderung der Corona-Verordnung beschlossen, auf deren Grundlage ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab Montag, dem 29. Juni 2020, erfolgen kann.

Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Schulen ist dringend nötig: Für Kinder sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen von großer Bedeutung, während die Eltern wieder eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen können.

Die jeweilige Situation vor Ort ist maßgeblich für den zeitlichen Rahmen, in dem die Betreuung und Beschulung stattfinden kann. Angestrebt wird eine Betreuungszeit, wie sie in der Betriebserlaubnis vorgegeben ist, so dass ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Präsenzunterricht kann insoweit eingerichtet werden, als es die Grundsätze des Infektionsschutzes und die Hygienehinweise des Kultusministeriums in der jeweils gültigen Fassung zulassen. Arbeitsformen, bei denen das Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen und Schülern nicht gewahrt werden kann, werden außer an den Grundschulen sowie in den entsprechenden Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nicht praktiziert. 

Die Nutzung der Schulen für außerschulische nichtschulische Zwecke bleibt allerdings bis auf Weiteres untersagt.

Weitere Informationen zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege finden Sie hier.

Das Konzeptpapier zur schrittweisen Öffnung von Kindestageseinrichtungen und Kindertagespflege können Sie hier einsehen.

Weiterführende Informationen zur Öffnung von Schulen sind hier zu finden.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie und seit dieser Woche verfügbar zum Download im Apple- und Playstore und für Android. Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. 

Weitere Informationen zur App finden Sie hier. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app 

 

Informationen des Landkreises

Schwäbisch Hall  zur Corona-Krise

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat eine Seite mit aktuellen Informationen und Links eingerichtet, welche Sie hier einsehen können. Alle Informationen werden stetig aktualisiert.

 

Allgemeine Informationen zur Corona-Krise

 

Zu den Hilfen für Unternehmer und Selbständige finden Sie aktuelle und umfassende Informationen jederzeit auf der Corona-Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie auf der Homepage der Bundesregierungund der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

 

Eine fortlaufend aktualisierte Zusammenstellung meiner Newsletter zu den Corona-Hilfen, Sofortmaßnahmen und Ansprechpartnern können Sie jederzeit auf meiner Homepage einsehen. 

 https://www.christian-stetten.de/ 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Freiherr von Stetten MdB

Diese Woche im Parlament

Vereinbarte Debatte aus Anlass des Nationalen Gedenktags an den Volksaufstand in der DDR von 1953.

Am 17. Juni 1953 kam es an vielen Orten in der DDR zu Arbeitsniederlegungen, Streiks und Demonstrationen. In diesen brach sich der Unmut der Bevölkerung bahn, die sich gegen Bevormundung in der SED-Diktatur zu Wehr setzten. Nur mit Hilfe sowjetischer Truppen und dem Einsatz von Panzern gelang es den Machthabern, den Volksaufstand unter einem hohen Blutzoll zu beenden. Mit dem brutalen Vorgehen offenbarte das Regime seinen undemokratischen und totalitären Charakter. Eine Abstimmung mit den Füßen in die Bundesrepublik und nach West-Berlin setzte mit Macht ein. Die DDR konnte sich acht Jahre später nur mit Mauerbau im Jahr 1961 und Schießbefehl stabilisieren. Wir würdigen die mutigen Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit in diesem Teil Deutschlands in einer vereinbarten Debatte, in der wir auch der zahlreichen Opfer gedenken.

 

Antrag auf Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes.

Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die wir als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt haben. Wir reagieren auf diese Herausforderung gezielt: Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wollen wir ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanzieren. Um die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen, was eine Aufnahme von Krediten im Umfang von 118,7 Milliarden Euro bedingt, befassen wir das Plenum des Deutschen Bundestages. Unser Antrag enthält ebenfalls den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite. 

Die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung zu diesem Antrag können Sie hier einsehen.

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung/?id=666  

Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020).

Wir haben den Entwurf für den zweiten Nachtragshaushaushalt 2020 in erster Lesung beraten, mit dem wir die umfangreichen Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 finanziell unterlegen. Bestandteile des Haushaltes sind etwa steuerliche Hilfsmaßnahmen wie die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer oder der vereinbarte Bonus zum Kindergeld in der Höhe von 300 Euro pro Kind mit einem Gesamtumfang von 17,6 Milliarden Euro. Enthalten sind weiterhin Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze für den Gesundheitsfonds und die soziale Pflegeversicherung in der Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden weitere 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Bund stärkt durch eine Erhöhung seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und einem Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 13 Milliarden Euro die Finanzkraft von Ländern und Kommunen. Unter anderem sind weiterhin Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit Bestandteil des Haushalts. 

 

Zusätzlich zu diesen Ausgaben zur Stabilisierung und Konjunkturbelebung umfasst der Nachtragshaushalt außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Zu nennen sind etwa Mittel für den Energie- und Klimafonds, für die Deutsche Bahn oder die Digitale Infrastruktur.

 

Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets.

Mit dem Nachtragshaushalt legen wir die Grundlage für einige wichtige Impulse für Wirtschaft und Konsum. Um diese rasch umzusetzen, beraten wir flankierend in erster Lesung ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines zu hohen Anstiegs der EEG-Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV, da der öffentliche Nahverkehr durch die Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle erleiden musste. 

 

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR).

Wir haben die Verlängerung des KFOR-Mandates in namentlicher Abstimmung in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Zielsetzung bleibt dabei unverändert die militärische Absicherung der Friedensregelung basierend auf der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von KFOR wird durch ein Mandat ermöglicht, dem der Deutsche Bundestag erstmalig am 11. Juni 1999 zugestimmt hat. Seitdem leisten deutsche Soldaten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Region, der aufgrund seines Erfolgs stetig um Umfang reduziert werden konnte. Das Mandat umfasst derzeit noch eine Obergrenze von 400 Soldaten, die beibehalten werden soll.

 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL).

In dieser Sitzungswoche haben wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen, eine Beteiligung der Bundeswehr am UNIFIL-Mandat zu verlängern. Deutschland trägt damit weiter zu einer Stabilisierung und Sicherung des Libanon bei, nicht zuletzt mit dem Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine. Da die Region um Libanon, Israel und Syrien weiterhin, etwa durch den syrischen Bürgerkrieg, politisch äußerst fragil und instabil ist, ist eine Verlängerung nötig. Die Obergrenze verbleibt dabei unverändert bei 300 Soldaten.

 

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht.

Wir haben Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Pauschalreiseveranstalter in erster Lesung beraten. So soll etwa eine gesetzliche Regelung dafür geschaffen werden, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten zu können. Der Gesetzesentwurf enthält Bestimmungen zur Absicherung dieser Gutscheine gegen die mögliche Insolvenz der Reiseveranstalter.

Abgabe einer Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und zum Europäischen Rat am 19. Juni 2020. Unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nutzt ihre Regierungserklärung, um das Programm der Bundesregierung für die anstehende EU-Ratspräsidentschaft zu erläutern. Angesichts der Corona-Krise und zahlreicher weiterer aktueller Herausforderungen, wie dem Umgang mit dem Brexit und dem zukünftigen Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU, aber auch mit Blick auf das nun beginnenden Verfahren zur Festlegung des EU-Haushalts von 2021-2027 kommt der deutschen Ratspräsidentschaft eine große Bedeutung zu.

 

Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, soll das Außenwirtschaftsgesetz an die Vorgaben des neuen europarechtlichen Rahmens (EU-Screening-Verordnung) angepasst werden. So sollen deutsche, aber auch europäische Unternehmen insgesamt besser vor unberechtigten Übernahmen aus dem Ausland geschützt werden. Die EU-Verordnung regelt die in nationaler Verantwortung liegende Investitionsprüfung. Darüber hinaus schließen wir eine Regelungslücke, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können, müssen auch während einer laufenden Erwerbsprüfung zuverlässig verhindert werden können. Die Rechtsfolge der schwebenden Unwirksamkeit des Vollzugsgeschäfts soll zusätzlich durch strafbewehrte Verbotstatbestände ergänzt werden, um auch faktische Vollzugshandlungen wirksam zu unterbinden. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten. 

 

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Wir haben in zweiter und dritter Lesung eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bündelt zu diesem Zweck bisherige Gesetze und Verordnungen in einem mit dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Zu diesem Zweck soll der Energiebedarf eines Gebäudes durch einen effizienten baulichen Wärmeschutz auf ein geringes Niveau geführt und der verbleibende Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zudem werden mit dem Gesetz die im Rahmen des Klimapakets getroffenen Vereinbarungen rechtlich umgesetzt, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. In diesem Gesetz regeln wir auch die Möglichkeit für die Länder, einen Abstand von 1.000 m zwischen Windrädern und Wohnbebauung zu regeln. Zudem wird der sog. PV-Deckel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen aufgehoben, wie es im Koalitionsausschuss beschlossen worden war.

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.

Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern in deutsches Recht umzusetzen, haben wir die notwendigen gesetzlichen Änderungen in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Für Beschäftigte aus dem Ausland sollen künftig nach 12 Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Betroffene Arbeitnehmer haben damit nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Sie können zukünftig auch etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten. Bei begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung um 6 Monate möglich. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor. Weitere Regelungsbereiche umfassen etwa Fragen der Unterbringung oder die Verstetigung des Projekts „Faire Mobilität.“

 

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz).

Wir haben in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Schaffung eines EU-Instruments beschlossen, das Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage in Folge des COVID-19-Ausbruchs mindern soll. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020. Damit sollen EU-Mitgliedstaaten mit Darlehen zu begünstigten Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten unterstützt werden können. Zur Finanzierung benötigt die EU von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen, für Deutschland in der Höhe von knapp 6,4 Milliarden Euro. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, die hierfür notwendige Bundesgarantie zu übernehmen. Das Gesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag halbjährig über die Umsetzung des Instruments unterrichtet wird.

 

Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.

Wir haben in zweiter und dritter Lesung Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes verabschiedet. Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Aberkennungen von Leistungen wie die Conterganrente nicht mehr erfolgen, wenn Fehlbildungen nicht eindeutig mit einem thalidomidhaltigen Präparat der Firma Grünenthal GmbH in Verbindung gebracht werden können. Wegen des zunehmenden Zeitablaufs ist der Nachweis in der Regel nämlich nur noch schwer möglich. Außerdem sollen die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel von 30 Millionen Euro pro Jahr zur Unterstützung Thalidomidgeschädigter zukünftig auch zur Förderung medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Durch die Kompetenzzentren sollen die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote und damit die Lebenssituation für thalidomidgeschädigte Menschen verbessert werden.

 

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches.

Wir haben in erster Lesung Änderungen im Strafgesetzbuch debattiert, mit denen wir vor allem den strafrechtlichen Schriftenbegriff gemäß § 11 Absatz 3 StGB modernisieren wollen, indem dieser zu einem Inhaltsbegriff erweitert wird. Schließlich erfolgt die Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. volksverhetzenden Äußerungen oder Kinderpornographie) heutzutage nicht mehr vorrangig über gedruckte Medien, sondern vor allem digital im Internet. Darüber hinaus wird die Geltung der §§ 86, 86a (Verbreiten von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und § 130 StGB (Volksverhetzung) auf Handlungen im Ausland erweitert. Damit sollen vor allem die Fälle erfasst werden, in denen vom Ausland aus Deutsche oder in Deutschland ansässige Personen über das Internet auch in Deutschland wahrnehmbare strafbare Inhalte verbreiten.

 

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz).

Um die enorme Herausforderung in der Bewältigung der Corona-Krise zu meistern, haben die Koalitionspartner weitere steuerliche Maßnahmen gebündelt. Wir berieten diese nun wir in erster Lesung. Eine wesentliche Maßnahme dieses Bündels ist eine befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16  % und von 7 auf 5 %. Dies stellt eine Entlastung aller Menschen in Deutschland dar und soll zur Belebung der Konjunktur beitragen. Vorgesehen ist weiterhin, dass Familien je Kind ein Kindergeldbonus von einmalig 300 Euro ausgezahlt wir. Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG wird auf 200.000 Euro erhöht. Geplant sind ebenfalls etwa die Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025 oder Erleichterungen bei der Verlustberücksichtigung, der Dienstwagenbesteuerung oder der degressiven Abschreibung. Nicht zuletzt sollen Alleinerziehende befristet für die Jahre 2020 und 2021 durch eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages von 1908 auf 4008 Euro unterstützt werden.

 

Jahresbericht 2019 der Wehrbeauftragten (61. Bericht).

In dieser Woche hat die Wehrbeauftragte den Jahresbericht 2019 vorgestellt. Festgestellt wird, dass die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zwar weiterhin unter den Erfordernissen bleibt, sich bei manchen Waffensystemen jedoch mittlerweile Verbesserungen abzeichnen. Der Bericht sammelt die Kritik aus der Truppe und hebt etwa hervor, dass Personallücken, materielle Mangelwirtschaft und bürokratische Überorganisation vielerorts prägend für die Bundeswehr bleiben. Beispielsweise seien mehr als 20.000 Dienstposten oberhalb der Mannschaftsebene nicht besetzt. Der Bericht plädiert dafür, dass eine dezentrale, ganzheitliche Verantwortungswahrnehmung in Bataillonen, Brigaden und Geschwadern eingerichtet wird.

 

Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den von der Corona-Pandemie voraussichtlich stärker als die Industriestaaten betroffenen sich entwickelnden Staaten bei der Herausforderung der Überwindung der Corona-Krise noch gezielter zu unterstützen. Da die Pandemie eine globale Herausforderung darstellt und der Virus bis zur Entwicklung eines Impfstoffs immer aus anderen Ländern zurückkehren kann, sollen für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe aus dem Nachtragshaushalt angemessene Mittel bereitgestellt werden, um z.B. in Entwicklungs- und Schwellenländern die Gesundheitssysteme zu stärken.

 

Rettung der deutschen Schiffbauindustrie.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Vergabebestimmungen bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen zu optimieren. Zukünftig sollen Aufträge, die diese Schifftypen umfassen, europarechtskonform möglichst an deutsche Werften vergeben werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, bei der Beschaffung von Behörden- und Forschungsschiffen verstärkt innovative und umweltfreundliche Technologien zu fördern und innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Beschaffung von Behördenfahr-zeugen und Forschungsschiffen stärker einzubeziehen. Außerdem sollen im Rahmen eines angestrebten Konjunkturprogramms für die deutsche Wirtschaft auch die Werften und die Zulieferindustrie berücksichtigt werden. 

Christian Freiherr von Stetten MdB
Abgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall - Hohenlohe
mittelstandspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Vorsitzender der Finanzkommission der CDU/CSU-Fraktion
Vorsitzender des Parlamentskreis Mittelstand (PKM)

Postadresse:
Christian Frhr. von Stetten MdB
Platz der Republik Nr. 1, 11011 Berlin
Tel.: 030 227-75346, Fax: 030 227-76900
info@christian-stetten.de

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