Aktuelles

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Umsetzung der Lockerungsmaßnahmen

Aktuelle Info von Chr. v. Stetten MdB

Sehr geehrte CDU Mitglieder und Interessierte,

das diesjährige Osterfest war ein besonderes, da wir es auf eine Art und Weise begehen mussten, wie wir es noch nie zuvor getan haben.

 

Nicht nur der Gottesdienst und der Besuch in den Kirchen, sondern auch der Besuch bei Verwandten und Bekannten musste in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise eingeschränkt stattfinden.

 

 

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich an die staatlichen Vorgaben gehalten und das Robert-Koch-Institut bestätigt für die vergangenen Tage eine weiter rückläufige Zahl an Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Die Verdopplungszeit der Infektion hat sich stark gesenkt.

 

Trotzdem ist es ein Trugschluss, dass wir die Krise bereits überwunden haben. Noch befinden wir uns mittendrin und eine massive Lockerung der Beschränkungen ist nicht voraussagbar. Ich bedanke mich deshalb recht herzlich bei all jenen in den Unternehmen, bei der Feuerwehr, dem Roten Kreuz, bei den Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern, Behörden und den Mitarbeitern des THW für ihre wertvolle Arbeit, ihre Geduld und ihr Durchhalten.

 

Heute haben ab 14 Uhr die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder über die nächsten Wochen und eine schrittweise Rückkehr zur Normalität beraten.

 

Grundlage dieser Beratungen sind diverse wissenschaftliche Expertisen aus den verschiedenen Bereichen. Die Gesundheit der Bevölkerung steht bei sämtlichen Überlegungen natürlich an erster Stelle, aber auch ökonomische und ethische Interessen liegen den unterschiedlichen wissenschaftlichen Studien zugrunde.

Die wohl bekannteste wissenschaftliche Ausarbeitung stammt von der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) aus Halle, über die auch in den Medien viel berichtet wurde. Diese können Sie hier einsehen.

 

Die heutigen Beratungen werden in Zukunft alle 14-Tage durchgeführt um jeweils situationsabhängig die Lockerungen auf die aktuellen Erfordernisse anzupassen. 

 

 

Ergebnisse der heutigen Beratungen

 

Kontakteinschränkungen bis mindestens 4. Mai 2020

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Es bleibt weiter entscheidend, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern eingehalten wird.

 

Öffnung von Geschäften bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern ab kommenden Montag

Dies bedeutet für viele Geschäfte und Verkaufsbetriebe in Hohenlohe und Schwäbisch Hall eine Entspannung der wirtschaftlich schwierigen Lage. Der Geschäftsbetrieb kann wieder aufgenommen werden. Dies wird aber mit verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Hygiene und des Sicherheitsabstandes verbunden sein, um Neuinfektionen in Verkaufsflächen einzudämmen.

Ich möchte betonen, dass ich mich für ein Öffnen auch von Geschäften von über 800 Quadratmetern eingesetzt habe, dies aber noch nicht mehrheitsfähig war. 

Die Öffnung ist für KfZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen auch unabhängig von der Größe möglich.

Friseursalons dürfen allerdings erst ab dem 4. Mai und auch nur unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder öffnen.

 

Eine schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs und Öffnung von Kindertagesstätten ab dem 4. Mai 2020 

Schulen und Kindertagesstätten  haben so genügend Vorbereitungszeit, Hygienemaßnahmen zum Schutz von Kitakindern, Schülern und Lehrpersonal vorzubereiten und den Lehrplan auf einen Ausfall von Lehrkräften aus Risikogruppen abzustimmen. Des Weiteren müssen Pausenregelungen und Transportherausforderungen gelöst werden. Dies wird die baden-württembergische CDU-Kultusministerin 
Dr. Susanne Eisenmann in den nächsten Tagen vorbereiten und mit ihren Länderkollegen abschließend abstimmen.

 

Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August 2020

Aufgrund der nach wie vor nicht überstandenen hohen Ansteckungsgefahr werden Großveranstaltungen nicht stattfinden können. Erst wenn die Infektionsrate so weit wie möglich heruntergefahren ist, können wir wieder daran denken, tausende von Bürgerinnen und Bürgern an einem Ort zusammen kommen zu lassen.

Dies ist zweifellos eine enorme Belastung für alle Veranstalter und wir müssen prüfen, wie wir hier eine staatliche Unterstützung organisieren können. 

 

Hotellerie und Gastronomie

Vor allem die Hotellerie und Gastronomie ist von einer weiterhin durch die Bundesländer geplanten Schließung belastet. Hier muss in der nächsten Woche weiter verhandelt werden, wenn wir nicht flächendeckende Insolvenzen riskieren wollen.

 

Alltagsmasken

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten empfehlen das Tragen von Alltagsmasken in Bussen und Bahnen sowie in den Geschäften. Mit dem Tragen dieser einfachen Masken schützen Sie sich und andere und zeigen somit auch öffentlich Ihre Solidarität mit Ihren Mitmenschen.

 

Religiöse Feierlichkeiten und Gottesdienste

Aufgrund der unvermindert hohen Ansteckungsgefahr an Orten, an denen zeitgleich viele Menschen zusammen kommen, werden religiöse Feierlichkeiten und Gottesdienste bis auf weiteres nicht stattfinden können. Diese Woche werden jedoch noch Treffen zwischen Bund und Ländern stattfinden, die ein einvernehmliches weiteres Vorgehen zum Ziel haben werden.

 

Einsatz von digitaler Nachverfolgung von Infektionsketten

Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ von zentraler Wichtigkeit. Hierbei soll es eine enge Zusammenarbeit auf europäischer Ebene geben. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können.

 

Für die Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall wird die Landesregierung Baden-Württemberg voraussichtlich am morgigen Donnerstag spezifische Regelungen aufstellen. Über diese informieren wir Sie natürlich selbstverständlich.

 

Der heutige Tag hat gezeigt, dass der Weg zurück in die Normalität ein langer sein wird. Wir werden ihn jedoch aktiv gestalten, um den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den wirtschaftlich Tätigen einen planbaren und nachvollziehbaren Wiedereinstieg in den Normalmodus  zu ermöglichen.

 

 

Liquiditätshilfen für Unternehmen

 

Viele eigentlich stabile Unternehmen stehen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Wir wollen die Kreditwirtschaft dabei unterstützen, die Liquiditätsversorgung der Unternehmen zu sichern. Deshalb haben wir schon vor einigen Wochen die bestehenden Programme bei der KfW erheblich ausgeweitet und den Zugang erleichtert. 

Diese Hilfe ist gut angelaufen und von den Unternehmen rege in Anspruch genommen worden. Bislang sind bei der KfW über 6.400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 20,8 Milliarden Euro eingegangen. Davon sind inzwischen über 6.100 Kredite mit einem Volumen von insgesamt rund 3,7 Milliarden Euro bewilligt worden. Das ist nur möglich, weil die Hausbanken und Sparkassen ihre Kunden informieren und bei nötigen Prozessen eng begleiten – und die Haftung von 10 oder 20 Prozent übernehmen.

 

Uns haben in den letzten Wochen viele Hinweise erreicht, dass die Verbesserungen bei den KfW-Programmen nicht ausreichen und gerade kleine und mittlere Unternehmen in der aktuellen Situation weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu erhalten. Daher haben wir Anfang letzter Woche ein zusätzliches Kreditprogramm bei der KfW, den KfW-Schnellkredit 2020, auf den Weg gebracht, das eine hundertprozentige Haftungsfreistellung mit einem etwas höheren Zinssatz vorsehen wird. Kleine und mittlere Unternehmen sind eine zentrale Säule unserer Wirtschaft. Millionen Bürgerinnen und Bürger sind bei ihnen beschäftigt. Deshalb ist es wichtig, auch diese Unternehmen in der aktuellen Krise zielgerichtet zu unterstützen.

 

 

KfW-Schnellkredit 2020

 

Mit dem neuen KfW-Schnellkredit 2020 können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ein KfW-Darlehen eine rasche Liquiditätshilfe erhalten. Das Darlehen kann bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 und bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro (bei Unternehmen mit über 50 Beschäftigten) bzw. 500.000 Euro (bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten) betragen. Vorgesehen ist eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent für den Finanzierungspartner. Der neue KfW-Schnellkredit ergänzt das KfW-Sonderprogramm 2020 und die Soforthilfe des Bundes für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

 

Der KfW-Schnellkredit soll eine sehr schnelle Kreditvergabe ermöglichen. Deshalb sieht das Programm eine Kreditvergabe anhand rein vergangenheitsbezogener Daten vor. Eine Zukunftsprognose ist nicht erforderlich. Weder die Hausbank bzw. Sparkasse als Finanzierungspartner, noch die KfW müssen eine Kreditrisikoprüfung vornehmen. Auch eine Besicherung der Kredite ist nicht vorgesehen.

 

Auf diese Weise ermöglichen wir auch kleinen und mittleren Unternehmen, die bislang keine der von der Bundesregierung aufgelegten Liquiditätshilfen in Anspruch nehmen konnten, eine Brückenfinanzierung über die Zeit der Corona-Krise hinweg. Wir wollen, dass alle gesunden Unternehmen ein Angebot erhalten, das einen Weg in eine stabile Zukunft aufzeigt.

 

 

Informationen der Landkreise

Schwäbisch Hall und Hohenlohe

 

Der Landkreis Schwäbisch Hall hat eine Seite mit aktuellen Informationen und Links eingerichtet, welche Sie hier einsehen können. Alle Informationen werden stetig aktualisiert.

 

Auch der Hohenlohekreis bietet Ihnen ständig aktuelle Informationen. Diese können Sie hier einsehen.

Den YouTube Kanal des Landratsamtes Hohenlohekreis finden Sie hier.

 

 

Allgemeine Informationen

 

Zu den Hilfen für Unternehmer und Selbständige finden Sie aktuelle und umfassende Informationen jederzeit auf der Corona-Homepage des Bundesfinanzministeriums sowie auf der Homepage der Bundesregierungund der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.

 

Eine fortlaufend aktualisierte Zusammenstellung meiner Newsletter zu den Corona-Hilfen, Sofortmaßnahmen und Ansprechpartnern können Sie jederzeit auf meiner Homepage einsehen. 

 

Bitte passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Christian Freiherr von Stetten MdB

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