Aktuelles

Aktuelles

Stetten mail 14/2020

.

Sehr geehrte CDU-Mitglieder, sehr geehrte Bürger,


im Landtagswahlkreis Schwäbisch Hall ist Frau Isabell Rathgeb aus Stimpfach zur CDU-Landtagskandidatin für die Wahl am 14. März 2021 nominiert worden.
Ihr Zweikandidat ist Ulrich Reichert aus Matheshörlebach.

Ich gratuliere dem Kandidatenduo recht herzlich, freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit und wünsche jetzt schon viel Erfolg bei der Landtagswahl im nächsten Jahr.

Den Mitbewerbern Dominik Schloßstein und Radmilla Stoltmann danke ich für ihren engagierten und fairen innerparteilichen Wahlkampf und freue mich, dass der CDU-Kreisverband Schwäbisch Hall geschlossen in den Landtagswahlkampf ziehen wird.


Situation im griechischen Moria

Die Situation der Menschen vor Ort und die Bilder, die uns von Lesbos erreichen, lassen auch mich nicht unbeeindruckt. Wir müssen diesen Menschen, die in den vergangenen Tagen oft kein Dach über dem Kopf hatten, helfen aber dabei nicht die gleichen Fehler wie im Jahr 2015 begehen.

An der konkreten humanitären Hilfe vor Ort ist die Bundesregierung schon länger beteiligt und übergab beispielweise Mitte Dezember 2019 insgesamt 55 LKW-Ladungen mit Hilfsgütern im Wert von 1,56 Millionen Euro. Zudem hat die Bundesregierung den Einsatz des THW vor Ort angeboten und weitere Hilfsleistungen im Wert von 2,4 Millionen Euro, unter anderem 150 Zelte inklusive Ausstattung und 1.500 Feldbetten, geleistet.

Darüber hinaus muss es uns aber vielmehr gelingen, endlich nachhaltige und kluge Lösungen für die europäische Migrationsthematik zu entwickeln.

Durch die Situation in Lesbos, aber auch auf Chios, Samos, Leros und Kos, wird uns erneut wieder drastisch vor Augen geführt, was ich schon seit 2015 immer wieder sage: Die Absichtserklärungen zu einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik sind das Papier nicht wert, auf dem sie niedergeschrieben sind.

Auch wenn ich mich zu dem Thema eigentlich nicht mehr öffentlich äußern möchte, muss ich natürlich die Fragen meiner Heimatzeitung (Haller Tagblatt) beantworten.

Neben einer effektiven Bekämpfung der Fluchtursachen in den Ländern, aus welchen die Flüchtlinge stammen, sind die folgenden Punkte entscheidend:

I.  Die EU braucht einen gemeinsamen, wirksamen Außengrenzschutz.

II. Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei Nichtschutzbedürftigen muss eine Zurückweisung bzw. Rückführung direkt von dort aus erfolgen.

III. Sekundärmigration muss innerhalb Europas mit wirksamen Maßnahmen unterbunden werden. Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben.

IV.  Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten.

Zur Wahrheit gehört, dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist, die europäischen Partner in diesen Bereichen zu einer einheitlichen Linie zu bewegen. Das muss sie sich nun endlich eingestehen und mehrheitsfähige Konzepte entwickeln. Dabei muss mit unseren europäischen Partnern, gerade in Ostmittelosteuropa, auf Augenhöhe verhandelt werden. Ohne eine Berücksichtigung der dort bestehenden Befindlichkeiten bei der Entwicklung mehrheitsfähiger Konzepte wird es keinen Kompromiss geben.

 

Wahlrechtsreform

 

Seit mittlerweile fünf Jahren unterbreite ich Vorschläge, wie wir auf eine akzeptable Parlamentsgröße von ca. 600 Bundestagsabgeordneten zurückkommen können. Leider bisher ohne nennenswerten Erfolg. Der Deutsche Bundestag besteht derzeit aus 709 Abgeordnete und bei den jetzt veröffentlichten Wahlumfragen würde sich die Anzahl der Parlamentarier  auf ca. 850 erhöhen.

Es war mein Ziel, dies zu verhindern und ich bin froh, dass sich der Koalitionsausschuss in letzter Minute dieses Themas angenommen hat.

Der Gesetzentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung diskutiert haben, soll einer weiteren Erhöhung der Zahl der Bundestagsabgeordneten entgegenwirken.

Der Entwurf hält am System der personalisierten Verhältniswahl und an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten fest. Ebenso erfolgt weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Zur Verminderung der Bundestagsvergrößerung wird für die Bundestagswahl 2021 mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden, wobei der erste Zuteilungsschritt so modifiziert wird, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt.

Ab dem 1. Januar 2024 wird zusätzlich die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Darüber hinaus wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reformkommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu Empfehlungen erarbeitet.

Sicherlich ist das nicht der „große Wurf“, den ich gern umgesetzt hätte, um die Parlamentsgröße drastisch zu reduzieren. Aber nachdem es lange so aussah, als ob sich beim Wahlrecht überhaupt nichts tun würde, ist auch die zweitbeste Lösung besser als gar keine Lösung. 

 

Verkehrsinfrastruktur in unserer Region

 

Ein Herzstück meiner Arbeit für unsere Region ist die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur unserer Heimat.

Deshalb freut es mich sehr, dass es mir in den vergangenen Monaten gelungen ist verschiedene Verkehrsinfrastrukturprojekte voranzutreiben.

FlixBus-Haltestelle im Gewerbepark Hohenlohe

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Eröffnung der neuen Flixbushaltestelle „Gewerbepark Hohenlohe/Kochertalbahn“ zwar etwas verzögert, aber im Sommer war es soweit. Am 10. Juli 2020 startete um 14:55 Uhr der erste Bus von Saarbrücken kommend nach Berlin.

 Mir war es ein großes Anliegen, nach der Fernbushaltestelle im Landkreis Schwäbisch Hall (Wolpertshausen) auch den Hohenlohekreis an das Flixbusnetz anzuschließen.

Einen Pressebericht dazu können Sie hier einsehen. https://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/sonstiges/mit-dem-fernbus-von-hohenlohe-nach-berlin ;art140018,4372025 

Nicht nur die Studenten der Hochschulstandorte Künzelsau und Schwäbisch Hall sollen in Zukunft über eine Kochertalbahnhaltestelle im Gewerbepark Hohenlohe in den Flixbus einsteigen und direkt ohne umzusteigen nach Berlin fahren können. Wir sind nun der einzige Bundestagswahlkreis in Deutschland, welcher über zwei Fernbushaltestellen verfügt.

 

Hürde zum Ausbau der Autobahn A6 übersprungen

Bei seinem Besuch in Ilshofen erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger MdB, dass das Bundesverkehrsministerium der technischen Planung für die 6-streifige Erweiterung der A6 in den Abschnitten von Ilshofen/Wolpertshausen bis Kirchberg und von Kirchberg bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern zugestimmt und die so genannten Gesehenvermerke erteilt.

Ich hätte mir zwar gewünscht, dass die Planungen der Landebehörde in Stuttgart nicht zwei Jahre länger dauern als ursprünglich angesetzt, aber wir sind jetzt einen großen Schritt weiter und wollen dieses Jahrhundertprojekt vom Weinsberger Kreuz bis zur Landesgrenze nach Bayern so rasch wie möglich umsetzen.

Einen Presseartikel des Haller Tagblattes zur genommenen Hürde beim Ausbau der A 6 vom 11. September 2020 können Sie hier ansehen. 
https://www.christian-stetten.de/images/Newsletter/2020-09-11_HT_Naechste_Huerde_zum_Ausbau_der_A6_genommen.jpg 

 

Reaktivierung der Kochertalbahn

Im Rahmen eines Besuches in Crailsheim konnte ich gemeinsam mit meinen direkt gewählten Landtagskollegen Arnulf Freiherr von Eyb (Hohenlohekreis) und Jutta Niemann (Schwäbisch Hall) dem Landesverkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann, sowie dem Bevollmächtigten der Deutschen Bahn, Thorsten Krenz, die fertiggestellte und privat finanzierte Machbarkeitsstudie übergeben.

Nach Auswertung der Studie und angesichts der Tatsache, dass es uns in Berlin gelungen ist, den Bundeszuschuss für derartige „Reaktivierungsprojekte“ auf bis zu 75 Prozent anzuheben und die Landesregierung zusätzlich mit einer bis zu 20 prozentigen Landesförderung kalkuliert, bin ich fest davon überzeugt: Wir werden die Kochertalbahn noch in diesem Jahrzehnt fertigstellen!“

Ich danke den vielen Mitstreitern in unserer „Bürgerinitiative: Wir bauen die neue Kochertalbahn e.V.“, dass sie sich an der Finanzierung der privatbeauftragten Machbarkeitsstudie beteiligt haben.

Einen Presseartikel der Hohenloher Zeitung vom 12. September 2020 können Sie hier einsehen.
https://www.christian-stetten.de/images/Newsletter/2020-09-12-Private-Machbarkeitsstudie-gibt-neue-Hoffnung.png 

All diese Projekte werde ich weiterhin mit großer Leidenschaft vorantreiben und begleiten, darauf können Sie sich verlassen. Mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern im Rücken sorge ich tagtäglich dafür, dass unsere Heimat auch überregional so gehört und wahrgenommen wird, wie sie es verdient. Die Landkreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe mit ihren tollen Landschaften und den vielen mittelständischen Weltmarktführern stehen den Ballungszentren, beispielsweise dem Mittleren Neckarraum oder der Rhein-Neckar Region, in Nichts nach. Das gilt es immer wieder deutlich zu machen.

 

Aktuelle wirtschaftliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Der Aufholprozess der deutschen Wirtschaft hält an, wenn auch mit moderaterem Tempo. Im zweiten Quartal war es zu einem historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts gekommen, den das Statistische Bundesamt in seiner ausführlichen Meldung im August noch einmal leicht auf -9,7 % aufwärts korrigiert hat. Im Zuge der Lockerung des Lockdowns war seit Mai eine rasche Erholung vor allem in der Industrie, aber auch in vielen Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Dadurch wurde die Talsohle der Rezession bereits im Verlauf des zweiten Quartals durchschritten. Am aktuellen Rand setzt sich die positive Entwicklung fort, wenn auch in kleineren Schritten als in den Vormonaten.

Aufgrund des Anschubs aus den Aufholmonaten Mai und Juni zeichnet sich für das dritte Quartal ein deutliches Wachstum ab. In der zweiten Jahreshälfte sind zudem durch die Mehrwertsteuersenkung und den Kinderbonus Impulse für die Binnennachfrage zu erwarten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat die Bundesregierung ihre Wachstumserwartungen für das laufende Jahr in ihrer jüngst veröffentlichten Interimsprojektion aufwärtskorrigiert
(von -6,3 % auf -5,8 %).

Die Produktion in der Industrie erreichte zuletzt fast wieder 90 % ihres Niveaus von vor Ausbruch der Corona-Krise im letzten Quartal des Jahres 2019. In der Automobilindustrie, die ihre Herstellung im Lockdown-Monat April weitgehend zurückgefahren hatte, waren es etwa 85 %. Allerdings sah sich die Branche schon vor der Pandemie mit strukturellen Problemen konfrontiert. Der ebenfalls gewichtige Maschinenbau, der die Folgen der globalen Corona-Pandemie besonders zu spüren bekommt, kam zuletzt wieder auf rund 87 % seines Vorkrisenniveaus. In beiden Branchen dürfte die Krise somit längere Zeit noch nicht ausgestanden sein. Erfreulich ist aber, dass sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft laut des  Konjunkturtests des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) weiter verbessert und die Geschäftserwartungen inzwischen sogar wieder zuversichtlicher sind als noch zum Jahresende 2019.

Der deutsche Außenhandel ist trotz anhaltender Erholung aber noch weit von seinem Vorkrisenniveau entfernt. Die Exporterwartungen der Unternehmen sind nach wie vor überwiegend optimistisch, haben sich zuletzt jedoch wieder etwas abgekühlt. Angesichts des Pandemieverlaufs in wichtigen Abnehmerländern bleibt das weltwirtschaftliche Umfeld auf absehbare Zeit schwierig. Vor diesem Hintergrund dürfte die Erholung in der deutschen Wirtschaft noch eine Weile andauern und das Vorkrisenniveau erst wieder Anfang des übernächsten Jahres erreicht werden.

Die Beschäftigung nahm zu Beginn des Sommerquartals leicht zu und die Arbeitslosigkeit geht bei verringerter Kurzarbeit etwas zurück. Die saisonbereinigte Erwerbstätigkeit stieg im Juli erstmals seit Januar und erhöhte sich um 53.000 Personen. Saisonbereinigt liegt sie dennoch um fast 700.000 Personen unter dem Stand vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Das Stellenangebot und somit die Nachfrage nach Arbeitskräften ist auch nach dem leichten Aufwuchs im August weiter verhalten. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm bereits im Juni saisonbereinigt um 40.000 Personen zu. Im April und Mai hatte sie noch kräftig abgenommen.

Auch die Entwicklung bei der Kurzarbeit belegt, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabilisiert. In Anspruch genommen wurde Kurzarbeit im Juni von 5,4 Millionen Beschäftigten und für Juli erwartet die Bundesagentur für Arbeit einen erneuten Rückgang auf etwas über 3 Millionen Personen. Die registrierte Arbeitslosigkeit sank im August saisonbereinigt um 9.000 Personen; Kurzarbeit und ausgeweitete arbeitsmarktpolitische Instrumente trugen dazu bei. Nach den Ursprungszahlen nahm die Arbeitslosigkeit im saisonüblichen Maße leicht auf 2,96 Mio. Personen zu. Rein Corona-bedingt stieg die Arbeitslosigkeit nach Schätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie schon im Vormonat nicht mehr an. Der Vorjahresabstand lag in den letzten drei Monaten bei knapp +640.000 Personen. Den verbesserten Frühindikatoren des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, des ifo und der BA zufolge dürfte sich die Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen.

Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie werden kontinuierlich weiterentwickelt mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Tätigkeit miteinander zu vereinbaren.

Die Bundesregierung hat bereits in der ersten Jahreshälfte mit dem Corona-Schutzschild umfangreiche Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft beschlossen.

Zudem hat die Koalition ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vorgelegt, zentrale Maßnahmen wurden noch vor der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren beschlossen und werden ab der zweiten Jahreshälfte 2020 umgesetzt.

Das Gesamtvolumen des Konjunkturpakets für die Jahre 2020 und 2021 umfasst rund 130 Milliarden Euro (vgl. Finanzkrise etwa 100 Milliarden Euro). Ein Teil der Maßnahmen wirkt über 2021 hinaus. Diese werden mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, welcher voraussichtlich am 23. September 2020 im Kabinett behandelt wird, abgebildet. Nahezu zu gleichen Teilen verteilt sich das Gesamtvolumen auf fünf Bereiche: Existenzsicherung, Entlastungen von Steuern und Abgaben, Nachfragestimulierung, private und öffentliche Investitionen (je rund 30 Milliarden Euro). Für die Entlastungen der Kommunen setzt der Bund gesamtwirtschaftlich neutral zusätzlich rund 10 Milliarden Euro ein.

Kurzfristig unterstützt das Paket Unternehmen gezielt mit Liquidität sowie mit zusätzlichen Entlastungen. Zudem stärkt es zeitnah die Nachfrage. Gezielte finanzielle Anreize stimulieren private Konsumausgaben und Investitionen.

Das Programm enthält ebenso eine investive, auch mittelfristig orientierte Komponente. Zentraler Bestandteil ist die Förderung von wichtigen Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, KI, Wasserstofftechnologien sowie die Transformation des Energie- und Mobilitätssektors. Dies sichert mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit und begünstigt die Rückkehr auf einen nachhaltigen Wachstumspfad.

Vor der Sommerpause wurden bereits zentrale Maßnahmen beschlossen. Dazu gehören aus wirtschaftspolitischer Sicht v.a.:

I. Steuerpaket (28 Milliarden Euro), u.a. mit befristeten Umsatzsteuersatzsenkungen, Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, Erweiterung steuerlicher Verlustrücktrag, Degressive AfA, Erhöhung des Freibetrags für Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer, verbesserte Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer, befristete Erhöhung der Forschungszulage, Kinderbonus, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

II. Überbrückungshilfen für Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzausfällen (rund 25 Milliarden Euro). Diese ergänzt die Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und ihrer Beschäftigten um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten. Grundsätzlich sind kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt. Sie sollen durch schnelle Hilfe bei ihren Fixkosten entlastet werden. Dabei richtet sich die Unterstützung an die am stärksten betroffenen Unternehmen und es gilt das Prinzip „Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss“.

III. Zweiter Nachtragshaushalt 2020, mit welchem 105 Milliarden Euro des Konjunkturprogramms bereitgestellt werden.

 

Klar ist aber auch, dass sich diese finanziellen Kraftanstrengungen auch ein starkes Land wie unserer Bundesrepublik nur einmal leisten kann. Ein zweites Herunterfahren der Wirtschaft, der sogenannte Lockdown, der in Deutschland im Unterschied zu vielen europäischen Nachbarn im März und April ohne wochenlange „echte“ Ausgangssperren verlief, würde unser Land in tiefe gesellschaftliche und wirtschaftliche Verwerfungen stürzen.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

 

 

Christian Freiherr von Stetten MdB

JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.