Aktuelles

Aktuelles

Corona-Update Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe II

Änderung zur Überbrückungshilfe I in fett


Bundesprogramm

Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall

Ziel

Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von KMU, die unmittelbar und mittelbar Corona-bedingte erhebliche Umsatzausfälle erleiden. 

Antragsberechtigte 

 KMU = Kleine und mittelständische Unternehmen  

- mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, 

- oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

(bisher Umsatzeinbruch von 60% in April und Mai 2020).

Förderfähige Maßnahme

Wie bei Überbrückungshilfe I: Fortlaufende fixe Betriebskosten gemäß Positivliste. 

Max. Förderung

Wie bei Überbrückungshilfe I: Max. 50.000 Euro pro Monat (insgesamt maximal 200.000 Euro).

Die KMU-Schwelle, wonach bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten max. 9.000 Euro, mit bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 Euro förderfähig sind, wird gestrichen. 

Berechnung der Zuschusshöhe in Abhängigkeit von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum

Monatliche Fixkostenerstattung in Höhe von: 

- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 

- 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten)

- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch). jeweils Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. 

Keine Erstattung bei Umsatzeinbruch von weniger als 30%. 

Förderfähige 
Kosten

Personalkostenpauschale 20% der förderfähigen Kosten (bisher bei Überbrückungshilfe I 10%).

Laufzeit 

September bis Dezember 2020

Nachweise

Wie bei Überbrückungshilfe I: Elektronische Antragstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Glaubhaftmachung der Antragsberechtigung, der voraussichtlichen Umsatzeinbrüche sowie der voraussichtlichen Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten. Bestätigung der Plausibilität durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. 

Elektronische Abrechnung der endgültigen Umsatzeinbrüche und Fixkosten nach Programmende mit Rückforderungs- und Nachschusspflicht (bei Überbrückungshilfe I keine Nachschusspflicht). 

Programmvolumen

Verbleibende Mittel der Überbrückungshilfe I 

Haushalt

EPL 60: Für Auszahlungen in 2021 und Schlussabrechnung Ergänzung des Haushaltstitels 2021 um Soll-Ansatz

Verwaltung

Wie bei Überbrückungshilfe I: Länder 

JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.